Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wurde 2011 als Reaktion auf den Bedarf an effizienteren Umstrukturierungsmechanismen im deutschen Unternehmensrecht eingeführt. Vor seiner Einführung war die einzige Möglichkeit, Minderheitsaktionäre auszuschließen, der klassische Squeeze-out nach § 327a AktG, der jedoch eine 95-prozentige Mehrheit erforderte. Mit § 62 Abs. 5 UmwG hat der Gesetzgeber bewusst eine niedrigere Schwelle von 90 Prozent festgelegt, um den besonderen Anforderungen von Verschmelzungen zwischen Kapitalgesellschaften gerecht zu werden.
Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 UmwG: Ein gezieltes Werkzeug zur Unternehmensintegration
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